AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDU ESTRICH-BAU GmbH
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung der MEDU ESTRICH-BAU GmbH geändert oder ausgeschlossen wurden. Individualvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. Bestellungen und Auftragsannahme
2.1 Sämtliche Bestellungen, die der Kunde der MEDU ESTRICH-BAU GmbH erteilt — direkt oder über Außendienst — bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern kein Bargeschäft vorliegt.
2.2 Abweichungen hinsichtlich Material oder Ausführung bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts vorbehalten.
3. Lieferzeiten
3.1 Genannte Liefer- oder Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden.
3.2 Die Lieferung bzw. Ausführung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Kann keine Selbstbelieferung erfolgen, gilt der Vertrag als nicht geschlossen; ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen.
3.3 Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferzeiten ist die rechtzeitige Erfüllung aller Pflichten des Kunden — insbesondere Zahlung oder Leistung vereinbarter Sicherheiten.
3.4 Im Falle eines Verzugs seitens der MEDU ESTRICH-BAU GmbH ist der Kunde nur berechtigt, weitere Rechte geltend zu machen, wenn er nach Verzugseintritt eine mindestens dreiwöchige Nachfrist erfolglos abgewartet hat.
4. Versand (sofern relevant)
4.1 Erfolgt ein Versand von Waren, geschieht dieser ab Sitz der MEDU ESTRICH-BAU GmbH auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Unternehmen wählt das Transportmittel frei.
4.2 Verzögert sich der Versand auf Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft auf den Kunden über. Mögliche Lager- oder Mehrkosten trägt der Kunde.
4.3 Eine Transportversicherung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
5. Mängelhaftung
5.1 Der Kunde hat gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu prüfen. Mängel müssen unverzüglich – spätestens bis zum übernächsten Werktag nach Lieferung – schriftlich gemeldet werden. Spätere Mängelrügen werden nicht anerkannt.
5.2 Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der MEDU ESTRICH-BAU GmbH. Ohne Zustimmung übernommene Rücksendungen werden nicht angenommen und gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Erfolgt eine berechtigte Mängelrüge, besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gelingt auch die erneute Nachbesserung nicht, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
5.4 Schadenersatzansprüche sind nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung möglich und müssen belegbar sein.
5.5 Für neue oder gebrauchte Güter gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung.
6. Haftung bei sonstigen Pflichtverletzungen
6.1 Bei sonstigen Pflichtverletzungen hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu gewähren (mindestens drei Wochen). Erst bei erfolglosem Ablauf kann zurückgetreten oder Schadenersatz verlangt werden.
6.2 Schadenersatz ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Ersatz für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6.3 Bei vom Kunden zu vertretenden Umständen, die einen Rücktritt rechtfertigen würden, ist dieser ausgeschlossen.
7. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Die MEDU ESTRICH-BAU GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko und keine Garantien — soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8. Preise
Alle Preisangaben erfolgen ab Sitz der MEDU ESTRICH-BAU GmbH in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Angebote sind ab Ausstellungsdatum zwei Wochen verbindlich. Entwürfe, Zeichnungen, Pläne und Leistungsbeschreibungen bleiben geistiges Eigentum der MEDU ESTRICH-BAU GmbH — ohne Zustimmung dürfen diese nicht genutzt oder vervielfältigt werden.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.
9.2 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an.
9.3 Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
9.4 Bei Zahlungsrückstand sind alle Forderungen sofort fällig.
9.5 Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen — es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9.6 Bei kleineren Estricharbeiten (Bis 200 m² / Tagesbaustellen) ist die Zahlung sofort in bar zu leisten.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der MEDU ESTRICH-BAU GmbH. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung durch den Kunden ist untersagt. Bei Weiterverkauf tritt der Kunde etwaige Ansprüche an die MEDU ESTRICH-BAU GmbH ab — solange vereinbart und der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz kann die MEDU ESTRICH-BAU GmbH die Herausgabe der Waren und Forderungen verlangen.
11. Rücktrittsrecht der MEDU ESTRICH-BAU GmbH
Die MEDU ESTRICH-BAU GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) der Kunde zahlungsunfähig oder kreditunwürdig ist, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckzahlung ohne Deckung, oder
b) der Kunde unrichtige Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder
c) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware anders verwendet oder gesichert wird, als vertraglich vorgesehen.
12. Kündigung durch den Kunden
Der Besteller kann bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit kündigen. In diesem Fall ist die MEDU ESTRICH-BAU GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen — abzüglich dessen, was dem Auftragnehmer durch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwendung seines Arbeitskrafts zugutekommt. Kündigungen sind schriftlich zu erklären.
13. Leistungsunterlagen, Pläne und Verantwortung auf der Baustelle
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Lage- und Werkpläne, Wärmebedarfsberechnung) zur Verfügung. Erfolgen unsere Leistungen ohne die erforderlichen Unterlagen, entfällt jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden. Entwürfe, Skizzen und Pläne bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht genutzt werden. Bei späterer Werknutzung wahren wir uns das Recht auf Veröffentlichung ein.
14. Ausführung
Der Auftraggeber sorgt für Baustellenordnung, Zufahrten, Energie- und Wasseranschlüsse sowie erforderliche Genehmigungen. Anweisungen dürfen nur dem von uns benannten Vertreter zur Leitung übergeben werden — außer bei Gefahr im Verzug.
Wir führen die Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik aus und beachten alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der MEDU ESTRICH-BAU GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht (ausschließlich UN-Kaufrecht).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr
finden.
